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AKTUELL
Verfügungen für den Landkreis Gießen vom 23.10.2020
- private Feiern sind nur noch mit maximal zehn Personen zulässig (bisher 25 Personen).
- Anwesende bei Trainings- und Wettkampfveranstaltungen – außer den Sporttreibenden – müssen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Zuschauer bei Trainings- und Wettkampfveranstaltungen in Innenräumen sind nicht zulässig. Im Freien sind maximal 100 Zuschauer zulässig. Das Gesundheitsamt entscheidet auf Antrag im Einzelfall, ob und unter welchen Auflagen eine höhere Zuschauerzahl gestattet werden kann.
- Für Besuche von Kinos, Theatern und Vergnügungsstätten sowie die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen sowie Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften, Gottesdiensten und Trauerfeiern gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen – auch am Sitzplatz.
- Veranstaltungen sind nur mit maximal 100 Personen zulässig. Auch hier entscheidet das Gesundheitsamt auf Antrag im Einzelfall, ob und unter welchen Auflagen eine höhere Personenzahl gestattet werden kann. Bei Veranstaltungen sowie in Gaststätten müssen für jede anwesende Person mindestens drei Quadratmeter begehbare Fläche vorhanden sein.
- Es gilt die dringende Empfehlung des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen an Schulen auch während des Präsenzunterrichts ab der fünften Klasse.
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Veranstalter:innen erstellen ein Schutzkonzept unter Berücksichtigung von Besucher:innen und Mitwirkenden unter Beachtung der geltenden
Rechtslage und der arbeitsmedizinischen Schutz- und Vorsorgeregelungen. Das Hygienekonzept ist auf Verlangen der zuständigen Behörde (oft Ordnungsamt) vorzulegen. Dem Gesundheitsamt sind derzeit (Stand 13. Oktober 2020) nur Veranstaltungen mit insgesamt mehr als 199 Besucher:innen anzuzeigen.
Wichtigste Inhalte des Hygienekonzeptes:
- Reduzierung von Kontaktmöglichkeiten und Sicherstellung der Einhaltung von Mindestabständen
- Begrenzung der Personenzahl in Relation zur Raumgröße
- Art und Sicherstellung einer ausreichenden Belüftung bei geschlossenen Räumlichkeiten
- Angebot der Möglichkeiten zur Händehygiene
- Art und Intervalle der notwendigen Reinigung der Kontaktflächen
- Maßnahmen zur Kontaktpersonennachverfolgung
Nachfolgend einige Aspekte, die bei der Erstellung eines Hygienekonzeptes für Veranstaltungen (bestuhltes Publikum) Beachtung finden sollten. Diese sind allgemein gehalten und nicht alle für jede Räumlichkeit zutreffend und müssen entsprechend angepasst werden.
Stand: 13. Oktober 2020, Land Hessen
Generell
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird angeraten.
- Die Besucher erreichen die einzelnen Plätze entlang eines Einbahnwegeleitsystems.
- Auf Körperkontakt wird verzichtet
(keine Begrüßung oder Verabschiedung mit Handkontakt oder Umarmen etc.). - Hygieneregeln einhalten (Händewaschen, Hust- und Nies-Etiquette).
- Regelmäßiges intensives Lüften der Räumlichkeiten.
- Im Eingangsbereich des Geländes werden Desinfektionsmittel bereitgestellt.
- Regelmäßige Reinigung / Desinfektion von Türklinken und Ober- und Bodenflächen
- Türen und Zugänge werden, soweit möglich, offen gehalten, sodass kein:e Zuschauer:in unnötig Türgriffe berühren muss.
- Gemeinsam genutzte Arbeitsmittel wie z.B. Computer, Telefon und Werkzeuge sind nach jedem Gebrauch durch den Benutzer zu desinfizieren. Empfohlen wird die Benutzung mit Schutzhandschuhen.
- Von gemeinsamem (Mit-)Singen ist abzusehen.
- Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen werden gut sichtbar angebracht.
- Es werden geeignete Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen getroffen.
- Markierungen im Abstand von 1,50 m auf dem Boden im Ein- und Ausgangsbereich sowie an möglichen Engpaßstellen (Kassen, Ticketkontrollen …)
- Es dürfen keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden.
- Eventuelle Infektionsketten sollen nachvollzogen werden können. Dazu ist die Sammlung und DSGVO-konforme Aufbewahrung von Name, Anschrift und Telefonnummer der Besucher, Aussteller und Musiker gewährleistet. Bei offenkundig falschen Angaben (Pseudonymen, »Spaßnamen«) sollte auf die korrekte Angabe der personenbezogenen Daten hingewirkt oder vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden. Die Bestimmungen der Art. 13 (Informationspflicht), 15 (Auskunftsrecht), 18 (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung) und 20 (Recht auf Datenübertragbarkeit) DS-GVO finden keine Anwendung; die Teilnehmer:innen sind über diese
Beschränkungen zu informieren.
Sanitäranlagen
- Die maximal zulässige Personenzahl in Sanitäranlagen / WC ist an der Tür zu kennzeichnen.
- Auf allen Toiletten befinden sich ausreichend Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie Handdesinfektionsmittel. Das verwendete Handdesinfektionsmittel ist mit mindestens „begrenzt viruzid“ klassifiziert.
- Bei den Waschgelegenheiten werden gut sichtbar Infographiken zur Handhygiene angebracht.
- Haartrockner können verwendet werden, wenn ein Abstand von mindestens 2,0 m zwischen den Geräten besteht. Die Griffe der Haartrockner müssen regelmäßig desinfiziert werden.
- Lüftung in Toilettenräumen dauerhaft laufen lassen.
Mitarbeiter:innen
- Die auftretenden Künstler:innen, Artist:innen … sowie externe Dienstleister z.B. aus den Bereichen Sicherheit, Gastronomie, Reinigung … werden über die geltenden Vorgaben informiert.
- Mitarbeiter.innen tragen während ihres gesamten Aufenthaltes einen Mund-/Nasenschutz, ein transparentes Visier und Handschuhe, die sie im Abstand von 30 Minuten wechseln. Zu Beginn ihrer Arbeitsschicht desinfizieren sie sich die Hände.
- Mitarbeiter:innen mit erkennbaren Krankheitssymptomen (auch leichtes Fieber und Erkältungsanzeichen) haben der Arbeit fernzubleiben und bis zu einer ärztlichen Abklärung und Entwarnung zu Hause zu bleiben. Bei Symptomen, die während der Arbeit auftreten, ist die Veranstaltung unverzüglich zu verlassen. Alle Mitwirkenden sind darauf hinzuweisen.
- Bei Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Lage der Arbeitspausen ist zu vermeiden, dass es zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Mitarbeiter:innen (zum Beispiel in Aufnethaltsräumen, Kantinen, Umkleideräumen, Waschräumen und Duschen), einer erschwerten Umsetzung der Abstandsregel oder nicht unerheblichen Verzögerungen für die Mitarbeiter:innen kommt.
Publikum
- Personen, die offensichtlich Symptome zeigen, erhalten keinen Zutritt.
- Maskenpflicht bis zum Erreichen des Platzes bzw. ab dem Verlassen des Platzes.
- In geschlossenen Räumen mit Zuschauerplätzen erfolgt eine personalisierte Sitzplatzvergabe, wobei aneinandergrenzende Sitzplätze von Personen eingenommen werden, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 gestattet ist (Einzelpersonen, Gruppen bis zu 10 Personen oder Personen aus zwei Hausständen).
- Zwischen diesen jeweiligen Einzelpersonen oder Gruppen ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Die personalisierte Sitzplatzvergabe bedeutet nicht, dass zwingend ein Reservierungssystem bestehen muss. Es ist auch ein spontanes Placement oder – bei bekanntem Teilnehmerkreis – ein geplantes Placement möglich. Es empfiehlt sich bei der personalisierten Sitzplatzvergabe zu dokumentieren, wer wo sitzt. Je nach Größenordnung kann der Einsatz von Sitzplatzanweiser:innen sinnvoll sein oder Ein- und Auslass in verschiedenen Time-Slots zu organisieren.
- Auf Pausen im Programm sollte verzichtet werden.
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen nicht mit der Einnahme von Sitzplätzen verbunden sein, bei Veranstaltungen ohne Einnahme von Sitzplätzen muss aber in jedem Fall der Mindestabstand von 1,5 Metern einhaltbar sein.
- Der Besucherstrom ist nur in eine Richtung zu organisieren. Ein- und Ausgänge sollten wenn möglich getrennt sein.
- Sofern der Veranstaltungsort über eine Vielzahl an Ein- und Ausgängen verfügt, sollten möglichst alle Türen genutzt werden, um eventuelle Engpässe an einer Tür so gering wie möglich zu halten.
- Garderoben sollten geschlossen bleiben und Jacken, Mäntel mit an dem Sitzplatz im Saal genommen werden.. Sofern nicht möglich empfiehlt sich ein kontaktloses Garderobensystem.
- Die Teilnehmerzahl darf 250 nicht übersteigen (Regelobergrenze). Teilnehmende sind Gäste, nicht Beschäftigte und Mitwirkende.
- Besucher:innen sind verpflichtet, ihren Ausweis mitzuführen und diesen auf Aufforderung sowie beim Kauf von Karten an der Abendkasse vorzulegen.
Bühne
- Der Aufbau soll so erfolgen, dass zwischen Sänger:in (Vorleser:in, Sprecher:in, Moderator:in) und Publikum ein Mindestabstand von 2 m besteht. In geschlossenen Räumlichkeiten und je nach Art der Darbietung (Operngesang, Theater) und je nach körperlichem Einsatz der Schauspieler:innen und Sänger:innen bedarf es einem größeren Abstand von bis zu 6 m und ggf. Trennwänden.
- Der Aufbau soll so erfolgen, dass auch zwischen den Musiker:innen ein Abstand von mind. 1,5 m besteht.
- Die Vocalist:innen werden gebeten, eigene Mikrophone zu verwenden.
- An der Bühne werden Desinfektionsmittel und Reinigungspapier zur Verfügung stehen.
- Requisiten sind regelmäßig zu reinigen und ggf. zu desinfizieren. Schauspieler:innen sollten auf ein Anreichen von Requisiten aus dem Off verzichten und sich die Requisiten selbst holen.
Wenn es Verkaufs- oder Merchandisingstände gibt:
- Die Aussteller:innen präsentieren ihre Produkte auf Tischen. Diese stehen soweit auseinander, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Aussteller:innen gewährleistet ist. An jedem Stand dürfen nur Mitglieder des gleichen Hausstandes näher als 1,5 m nebeneinandersitzen. Die Tische sind groß genug, um auch diesen Mindestabstand zwischen Aussteller:innen und Besucher:innen zu garantieren.
- Die Aussteller:innen werden gebeten eine kontaktlose Bezahlung (z.B. mittels einer Geldschale) zu gewährleisten.
- Die Besucher:innen erreichen die einzelnen Stände entlang eines Einbahnwegeleitsystems.
Außerhalb des Veranstaltungsgeländes
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes oder in einer Gruppe von maximal zehn Personen gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Sofern von dem/der Veranstalter:in Parkplätze zur Verfügung gestellt werden, die von Besucher:innen und/oder Mitwirkenden und weiteren am Veranstaltungsbetrieb beteiligten Personen genutzt werden können, sollten Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenansammlungen ergriffen werden, beispielsweise durch Einweiser:innen, und, sofern erforderlich, die Parkplatzanzahl beschränkt bzw. Parkplätze gesperrt werden.
- Sofern ein Transport durch den/die Veranstalter:in vorgesehen ist, müssen die Hygienevorgaben für die Personenbeförderung beachtet werden.
Backstage
- Separate und gekennzeichnete Räume werden empfohlen, Sammelgarderoben sind zu vermeiden.
- Jeder Akteur erhält eine Sicherheits- und Hygieneunterweisung.
- Kostüme werden auf Kleiderständern vor Zutritt der Künstler*innen in die Garderoben gestellt.
- Duschen-Nutzung: Keine Sammelnutzung, nur Einzelnutzung und ggf. Reinigung vor der nächsten Benutzung.
- Falls Geschirr, Gläser oder weitere Ausstattung zur Nutzung in die Garderobe gestellt wird, sollte dies vor dem Betreten der Künstler:innen erfolgen.
- Catering: Es werden ausschließlich geschlossene Getränke & Speisen angeboten.
Verantwortlichkeit
- Die Pflicht zur Erstellung und Umsetzung eines Hygienekonzepts trifft den/die Veranstalter:in. Dies kann der/die Betreiber:in einer Spielstätte sein. Wird diese vermietet ist der/die Veranstalter:in der-/diejenige, auf deren/dessen Veranlassung die Veranstaltung durchgeführt wird.
- Dies gilt sinngemäß auch für Proben.
Lüftung
- Bei Fensterlüftung ist eine Querlüftung optimal, die über einen Durchzug über möglichst gegenüberliegende weit geöffnete Fenster. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass es durch die Lüftung nicht zu einer Verbreitung infektiöser Aerosole in andere Räume kommt.
- Als wirksam gilt auch eine Stoßlüftung bei weit geöffneten Fenstern über einige Minuten Dauer.
- Bei Husten und Niesen einzelner Personen sollte sofort eine Stoßlüftung durchgeführt werden.
- Das bloße Ankippen der Fenster ist kaum wirksam.
- So viel Außenluft wie möglich in genutzte Räume, Gänge, Wartebereiche etc. einbringen.
- Die Lüftung der Räume mindestens 15 Minuten vor Benutzung beginnen, insbesondere dann, wenn sich zuvor andere Personen dort aufgehalten haben.
- Büros sollten mindestens alle 60 Minuten, Aufführungs- und Besprechungsräume mindestens alle 20 Minuten gelüftet werden.
- Es wird eine Lüftungsdauer von 3 Minuten im Winter bis 10 Minuten im Sommer empfohlen.
- Bei geringen Temperaturdifferenzen zwischen Raum und äußerer Umgebung sowie niedrigen Windgeschwindigkeiten ist der Luftaustausch eher gering. Zusätzliche Maßnahmen wie beispielsweise Stand- oder Tischventilatoren im unmittelbaren Bereich eines weit geöffneten Fensters sind sinnvoll.
Grafiken zum Download
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